Z Rheumatol 2017 · 76:195–207 DOI 10.1007/s00393-017-0297-1
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2017
Zink J. Braun · E. Gromnica-Ihle ·D. Krause ·H. J. Lakomek ·W.Mau · U.Müller-Ladner · J. Rautenstrauch·
C. Specker M. Schneider
Zusammenfassung
Im Auftrag des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat die
interdisziplinär zusammengesetzte Kommission Versorgungsqualität 2016eine
Aktualisierung des Memorandums zur rheumatologischen Versorgung von 2008
vorgenommen. Die Aktualisierung berücksichtigt die veränderten Therapiestrategien und -
ziele sowie aktuelle Versorgungsstrukturen und politische Rahmenbedingungen.
Schwerpunkt ist die Ermittlung des Bedarfs an internistischen Rheumatologen in der
ambulanten, akutstationären und rehabilitativen Versorgung. Der internistische
Rheumatologe ist primär zuständig für die Versorgung von Personen mit entzündlich
rheumatischen Systemerkrankungen. Je 100.000 erwachsene Einwohner werden
mindestens 2 internistische Rheumatologen in der ambulantenVersorgung gebraucht, dies
sind 1350 Rheumatologen. Mit derzeit 776 internistischen Rheumatologen fehlt fast die
Hälfte des Mindestbedarfs. Die DGRh fordert eine eigene ambulante Bedarfsplanung für
internistische Rheumatologen, um das Versorgungsdefizit abzubauen. Die akutstationäre
Versorgung sollte in spezialisierten Akutkliniken und -abteilungen erfolgen, die eine hohe
Behandlungsqualität der komplexen Krankheitsbilder sicherstellen. Es sollten bis zu 50
Betten je 1 Mio. Einwohner vorgehalten werden. Je 30 Betten werden mindestens 2
hauptamtlich stationär tätige internistische Rheumatologen und 3 weitere ärztliche
Mitarbeiter benötigt. Im Bereich der Rehabilitation der Kranken- und Rentenversicherung
sollten je 1 Mio. Einwohner 40 Betten oder ambulante Plätze mit jeweils 1 hauptamtlich
tätigen Rheumatologen und 1 weiteren ärztlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Um
die bestehenden Defizite abzubauen und den absehbar wachsenden Bedarf an
internistischen Rheumatologen zu decken, sind verstärkte Anstrengungen im Bereich der
ärztlichen Ausbildung durch Schaffung rheumatologischer Lehrstühle an jeder
medizinischen Fakultät sowie im Bereich der Weiterbildung erforderlich. In allen
Versorgungssegmenten sind die Behandlungsziele gemeinsam mit den Betroffenen im
Sinne partizipativer Entscheidungsfindung festzulegen. Anzustreben ist die Versorgung in
einem interdisziplinären Netzwerk unter Einbindung anderer ärztlicher Fachrichtungen,
nichtärztlicher Heilberufe sowie Patientenorganisationen.
Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie zur
Versorgungsqualität in der Rheumatologie – Update 2016
Ausgewählte Publikationen zur akutstationären Versorgung in Deutschland
mitgestaltet vom Verband rheumatologischen Akutkliniken e.V. (VRA)
Schumannstr. 18, 10117 Berlin
Publikationen