Z Rheumatol 2017 · 76:195–207 DOI 10.1007/s00393-017-0297-1
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2017
Zink J. Braun · E. Gromnica-Ihle ·D. Krause ·H. J. Lakomek ·W.Mau · U.Müller-Ladner · J. Rautenstrauch·
C. Specker M. Schneider
Zusammenfassung
Im Auftrag des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat die
interdisziplinär zusammengesetzte Kommission Versorgungsqualität 2016eine Aktualisierung
des Memorandums zur rheumatologischen Versorgung von 2008 vorgenommen. Die
Aktualisierung berücksichtigt die veränderten Therapiestrategien und -ziele sowie aktuelle
Versorgungsstrukturen und politische Rahmenbedingungen. Schwerpunkt ist die Ermittlung des
Bedarfs an internistischen Rheumatologen in der ambulanten, akutstationären und
rehabilitativen Versorgung. Der internistische Rheumatologe ist primär zuständig für die
Versorgung von Personen mit entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen. Je 100.000
erwachsene Einwohner werden mindestens 2 internistische Rheumatologen in der
ambulantenVersorgung gebraucht, dies sind 1350 Rheumatologen. Mit derzeit 776
internistischen Rheumatologen fehlt fast die Hälfte des Mindestbedarfs. Die DGRh fordert eine
eigene ambulante Bedarfsplanung für internistische Rheumatologen, um das Versorgungsdefizit
abzubauen. Die akutstationäre Versorgung sollte in spezialisierten Akutkliniken und -
abteilungen erfolgen, die eine hohe Behandlungsqualität der komplexen Krankheitsbilder
sicherstellen. Es sollten bis zu 50 Betten je 1 Mio. Einwohner vorgehalten werden. Je 30 Betten
werden mindestens 2 hauptamtlich stationär tätige internistische Rheumatologen und 3 weitere
ärztliche Mitarbeiter benötigt. Im Bereich der Rehabilitation der Kranken- und
Rentenversicherung sollten je 1 Mio. Einwohner 40 Betten oder ambulante Plätze mit jeweils 1
hauptamtlich tätigen Rheumatologen und 1 weiteren ärztlichen Mitarbeiter zur Verfügung
stehen. Um die bestehenden Defizite abzubauen und den absehbar wachsenden Bedarf an
internistischen Rheumatologen zu decken, sind verstärkte Anstrengungen im Bereich der
ärztlichen Ausbildung durch Schaffung rheumatologischer Lehrstühle an jeder medizinischen
Fakultät sowie im Bereich der Weiterbildung erforderlich. In allen Versorgungssegmenten sind
die Behandlungsziele gemeinsam mit den Betroffenen im Sinne partizipativer
Entscheidungsfindung festzulegen. Anzustreben ist die Versorgung in einem interdisziplinären
Netzwerk unter Einbindung anderer ärztlicher Fachrichtungen, nichtärztlicher Heilberufe sowie
Patientenorganisationen.
Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie zur
Versorgungsqualität in der Rheumatologie – Update 2016
Ausgewählte Publikationen zur akutstationären Versorgung in Deutschland
mitgestaltet vom Verband rheumatologischen Akutkliniken e.V. (VRA)
Hans-Nolte-Str. 1, 32429 Minden
Publikationen