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Z Rheumatol 2017 · 76:195–207 DOI 10.1007/s00393-017-0297-1 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2017 Zink J. Braun · E. Gromnica-Ihle ·D. Krause ·H. J. Lakomek ·W.Mau · U.Müller-Ladner · J. Rautenstrauch· C. Specker M. Schneider Zusammenfassung Im Auftrag des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission Versorgungsqualität 2016eine Aktualisierung des Memorandums zur rheumatologischen Versorgung von 2008 vorgenommen. Die Aktualisierung berücksichtigt die veränderten Therapiestrategien und - ziele sowie aktuelle Versorgungsstrukturen und politische Rahmenbedingungen. Schwerpunkt ist die Ermittlung des Bedarfs an internistischen Rheumatologen in der ambulanten, akutstationären und rehabilitativen Versorgung. Der internistische Rheumatologe ist primär zuständig für die Versorgung von Personen mit entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen. Je 100.000 erwachsene Einwohner werden mindestens 2 internistische Rheumatologen in der ambulantenVersorgung gebraucht, dies sind 1350 Rheumatologen. Mit derzeit 776 internistischen Rheumatologen fehlt fast die Hälfte des Mindestbedarfs. Die DGRh fordert eine eigene ambulante Bedarfsplanung für internistische Rheumatologen, um das Versorgungsdefizit abzubauen. Die akutstationäre Versorgung sollte in spezialisierten Akutkliniken und -abteilungen erfolgen, die eine hohe Behandlungsqualität der komplexen Krankheitsbilder sicherstellen. Es sollten bis zu 50 Betten je 1 Mio. Einwohner vorgehalten werden. Je 30 Betten werden mindestens 2 hauptamtlich stationär tätige internistische Rheumatologen und 3 weitere ärztliche Mitarbeiter benötigt. Im Bereich der Rehabilitation der Kranken- und Rentenversicherung sollten je 1 Mio. Einwohner 40 Betten oder ambulante Plätze mit jeweils 1 hauptamtlich tätigen Rheumatologen und 1 weiteren ärztlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Um die bestehenden Defizite abzubauen und den absehbar wachsenden Bedarf an internistischen Rheumatologen zu decken, sind verstärkte Anstrengungen im Bereich der ärztlichen Ausbildung durch Schaffung rheumatologischer Lehrstühle an jeder medizinischen Fakultät sowie im Bereich der Weiterbildung erforderlich. In allen Versorgungssegmenten sind die Behandlungsziele gemeinsam mit den Betroffenen im Sinne partizipativer Entscheidungsfindung festzulegen. Anzustreben ist die Versorgung in einem interdisziplinären Netzwerk unter Einbindung anderer ärztlicher Fachrichtungen, nichtärztlicher Heilberufe sowie Patientenorganisationen.
Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie zur Versorgungsqualität in der Rheumatologie – Update 2016
Ausgewählte Publikationen zur akutstationären Versorgung in Deutschland mitgestaltet vom Verband rheumatologischen Akutkliniken e.V. (VRA)
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