Was ist der Hintergrund von KOBRA+ ?
Am 20.02.2021 sind die vom G-BA beschlossenen Zentrumsregelungen (Regelungen zur
Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c
Absatz S SGB V) in Kraft getreten. Darin wird für rheumatologische Kliniken als
Voraussetzung zur Zertifizierung als Zentrum neben der Umsetzung von
qualitätsverbessernden Maßnahmen u.a. ein jährlicher Qualitätsbericht gefordert.
KOBRA+
Mit KOBRA+ unterstützen wir die Erstellung eines Qualitätsberichtes für Ihre Einrichtung.
KOBRA+ wendet sich gleichermaßen an:
(Potenzielle) Rheuma-Zentren, die mit diesem
Qualitätsbericht einen wichtigen Teil der vom
G-BA beschlossenen Zentrumsanforderungen
erfüllen.
Rheumatologische Akutkliniken, die
unabhängig von den
Zentrumsanforderungen, ihr
Leistungsspektrum und ihre
Qualitätsarbeit gegenüber der
Öffentlichkeit dokumentieren
möchten.
Kontakt:
aQua - Institut fur angewandte Qualitätsförderung
und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
Maschmühlenweg 8-10
37073 Göttingen
Telefon:
+49-551-78952-0
E-Mail:
Kobra@aqua-institut.de
Homepage:
www.aqua-institut.de
Hans-Nolte-Str. 1, 32429 Minden
KOBRA