Link-Datenbank KOBRA Abbildung der Rheumatologie im DRG-System
Mit Umsetzung des im November 2010 vom Bundestag beschlossenen GKV- Finanzierungsgesetzes zu Beginn 2011 kommen neue Veränderungen auf die Krankenhäuser zu. Mit den Krankenkassen in 2011 vereinbarte Mehrleistungen werden nur zu 70 % finanziert, was einem Ausstieg aus der Grundregel „gleiche Leistung – gleicher Preis“ gleichkommt. Anhaltender Rationalisierungsdruck bei drohender Umkehr der Erlöshöhe gegenüber der Kostensteigerung stellen weitere aktuelle Herausforderungen im fallpauschalierten Entgeltsystem dar. Auch wenn mit diesem Gesetz noch nicht beschlossen, könnte zukünftig eine Grundidee der Krankenkassen – regional den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten auszuschreiben – verwirklicht werden. Je nach Ergebnis des Bieter-Verfahrens erhielten hierbei alle oder ein Teil der Krankenhäuser den Zuschlag. Auch hier könnten prinzipiell die Leistungen gemäß DRG- Systematik vergütet werden, wobei Qualitätsstandards Teil der Ausschreibung sein sollten. Damit steht in den nächsten Jahren die Ausschreibung spezieller Krankenhausleistungen im Fokus. Mit diesem strukturinnovativen Instrument soll aus Sicht der Kostenträger eine Ausgabenbegrenzung im akut-stationären Behandlungssektor erreicht werden. Für die Versorgung von chronisch Rheumakranken ist diese sektorale Sichtweise unbefriedigend, wo doch die akut-stationären Leistungen nicht selten den Verlauf und die Prognose günstig beeinflussen mit nachfolgender Kostenreduktion in den anderen Versorgungssektoren. Mit 1.194 G-DRGs in der G-DRG-Version 2011 findet sich erstmals seit 2004 eine Abnahme (n = 6) an fallpauschalierten Entgeltkategorien, resultierend aus der Auflösung von DRGs mit unspezifischen Falldefinitionen. Mit der G-DRG-Version 2011 wurde ein hohes Niveau der Abbildungsqualität des fallpauschalierten Entgeltsystems erreicht. 2011 ist das zweite Jahr, in dem sich die Krankenhauserlösbudgets aus Case-Mix X Landesbasisfallwert + Zusatzentgelte zusammensetzen. Aus den genannten Fakten und Perspektiven resultiert ein permanenter Qualitätsverbesserungsdruck zur erfolgreichen Positionierung der Rheumatologie in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Die Einhaltung eines ethischen Handlungsrahmens wie auch haftungsrechtliche Aspekte bei der Leistungserbringung sind in der akut-stationären Patientenversorgung zunehmend in Betracht zu ziehen. Als Fazit aus dem skizzierten Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen und zugleich als erfolgversprechender Lösungsansatz gilt es daher, die Behandlungsqualität in den Vordergrund zu stellen. Mit der Initiierung des „obra-Projektes“ in 2003 durch den Verband rheumatologischer Akutkliniken und dessen erfolgreichem Abschluss in 2006 im Rahmen des vom BMG ausgeschriebenen Förderschwerpunktes BIG (Benchmarking im Gesundheitswesen) erfolgte ein erster Schritt in der akut-stationären Rheumatologie. Mit der Fortsetzung dieses Qualitätsprojektes in 26 Rheuma-Kliniken im Rahmen des „Kobra-Projektes“ ist die kontinuierliche Qualitätsmessung in der akut-stationären Rheumatologie beispielhaft gelungen. Die Würdigung dieser VRA-Qualitätsarbeit erfolgte im September 2010 im Rahmen des BIG- Workshops des BMG in Berlin. Es wurde nicht nur im ersten von drei Vorträgen aus der Gesamtheit von 10 geförderten Projekten das obra-Projekt durch Prof. Roeder als Projektleiter vorgestellt, sondern auch ein Poster zum Qualitätsprojekt der VRA-Kliniken konnte hier präsentiert werden. Mit der weiteren zukünftigen Umsetzung von klinischen Behandlungspfaden, z. B. zum Aufnahme- und Entlassungsmanagement wie auch zur transparenten Abbildung der erfüllten Mindestkriterien im Rahmen der OPS-Klasse 8-983 (multimodale rheumatologische Komplexbehandlung) lässt sich zwar die Effizienz der Prozessabläufe im Sinne des Benchmarking weiter anpassen, der Schwerpunkt des Qualitätsmanagements in den VRA- Kliniken wird aber weiterhin die Fortsetzung des Kobra-Projektes sein mit dem möglichen Ziel der Erstellung eines Qualitätslabels. Im G-DRG-System 2011 finden sich für die Rheumatologie nur wenige Veränderungen. So wurden die G-DRGs I66A und B sowie die G-DRGs I66C und D jeweils zu einer G-DRG als Folge ähnlicher Kosten in der DRG-Kalkulation zusammengefasst. Schließlich ist noch anzumerken, dass die Radiosynoviorthese 2011 eine Reduktion in der Vergütung erfährt. Das Geld wird knapper, auch für die Kliniken des VRA. Wir stellen uns dieser Herausforderung! Eine Lösung ist, den Qualitätswettbewerb erfolgreich anzunehmen. Die Erarbeitung eines Kodierleitfadens ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Klassifikationssysteme ICD-10-GM und OPS werden genauso wie die Deutschen Kodierrichtlinien jährlich angepasst. Aus diesem Grund ist der vorliegende Kodierleitfaden mit einem Verfallsdatum (31.12.2018) versehen. Für entsprechende Änderungswünsche und Ergänzungen ist die Arbeitsgruppe dankbar. Diese sollten per E-Mail an Herrn Prof. Lakomek geschickt werden: geriatrie-minden@muehlenkreiskliniken.de Prof. Dr. med. H.-J. Lakomek Geschäftsführer des VRA
  

Abbildung der Rheumatologie

im DRG-System